Als Logopädin arbeite ich auf ärztliche Verordnung. Um eine logopädische Therapie in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie / Ihr Kind / Ihr Angehöriger daher – je nach Störungsbild – eine Verordnung Ihres Allgemeinmediziners, des Kinderarztes, des Kieferorthopäden, des Zahnarztes, des Hals-Nasen-Ohren-Arztes oder Ihres Neurologen.
Die Kosten für die logopädische Behandlung werden bei Kindern ganz, bei Erwachsenen überwiegend von den Krankenkassen übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr gelten gesetzlich versicherte Patienten als zuzahlungspflichtig. Dieser Eigenanteil beträgt 10% (pro Verordnung) und wird Ihnen privat in Rechnung gestellt. Der Zuzahlungsbetrag wird dem behandelnden Logopäden von der Krankenkasse in der Kostenerstattung abgezogen und erhöht somit nicht den Rezeptwert.
Ich besuche regelmäßig Fortbildungen und Supervisionen, um Ihnen qualifizierte Therapien anbieten zu können.
Die Praxis hat einen barrierefreien Zugang.